AGB

easyAudio ist ein Telefonkonferenz-Service
der meetyoo conferencing GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der meetyoo conferencing GmbH (Stand 01.05.2011)

 

1. Allgemeines, Vertragsabschluss, Kreditprüfung

1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der meetyoo conferencing GmbH (im Folgenden „meetyoo“) gelten für alle Leistungen, die von der meetyoo für ihren Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) erbracht werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, und zwar auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von meetyoo. Sie sind nur verbindlich, wenn sie von meetyoo schriftlich bestätigt werden.

1.2
Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und dem Vertrag und seinen Verzeichnissen oder Nebenabreden haben die Bedingungen des Vertrages und seiner Verzeichnisse oder Nebenabreden Vorrang.

1.3
Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt: Das Absenden der Bestellung an meetyoo, das heißt der Klick auf den „Bestellen“-Button, stellt einen verbindlichen Kaufantrag des Kunden dar. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch meetyoo zustande.

1.4
Zum Zwecke der Kreditprüfung für Dial-Out-Anträge wird die Firma Bürgel Witschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg meetyoo die in ihrer Datenbank zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten sowie mittels mathematisch-statistischer Verfahren ermittelte Kennzahlen zur Verfügung stellen.

 

2. Leistungen von meetyoo, Verfügbarkeit

2.1
meetyoo erbringt Konferenzdienstleistungen. Die Art und der Umfang der von meetyoo geschuldeten Leistungen bestimmen sich nach dem Vertrag sowie der dazugehörigen Leistungsverzeichnisse oder Nebenabreden.

2.2
Die Erbringung der Leistungen für den Kunden erfolgt mit der Sorgfalt, dem Fachkönnen und der Umsicht, wie sie bei einem qualifizierten Fachmann oder Unternehmen in der Erbringung solcher Leistungen üblich sind.

2.3
meetyoo darf für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter nutzen, die nicht Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden.

2.4
Vereinbart meetyoo die jederzeitige Nutzbarkeit der Dienste durch den Kunden, erbringt meetyoo diese Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. meetyoo ist berechtigt, in der Zeit von 3:00 – 6:00 Uhr Deutscher Zeit für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungszeit stehen die Dienste nicht zur Verfügung.

 

3. Pflichten des Kunden

3.1
Der Kunde hat die bei sich notwendige technische Infrastruktur, insbesondere Hardware, Software und Telekommunikationsverbindung bereitzustellen. Hinweise auf die Anforderungen an die technische Infrastruktur, die zur Nutzung der Leistungen von meetyoo notwendig sind, erhält der Kunde auf Anfrage, sofern diese nicht schon im Vertrag, den Leistungsverzeichnissen oder Nebenabreden enthalten sind.

3.2
Dem Kunden ist es verboten, in oder an den Leistungen von meetyoo enthaltene Urheberrechts-, Marken- oder Eigentumszeichen zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken sowie an Leistungen oder Produkten von meetyoo Veränderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für Leistungen und Produkte von Dritten, deren sich meetyoo im Rahmen seiner Leistungen an den Kunden bedient (Ziffer 2.3).

3.3
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung von meetyoo zu überprüfen und Störungen unverzüglich gegenüber meetyoo anzuzeigen.

 

4. Preise, Zahlungen

4.1
Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für meetyoo nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss gültigen Preisen von meetyoo berechnet.

4.2
Alle Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zu jeweils gültigem Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

4.3
meetyoo kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert meetyoo die Art und Dauer der Leistungen und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Im Fall des Online-Vertragsschlusses erfolgt die Übermittlung der Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) per E-Mail (eBilling) oder Rechnung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei der meetyoo conferencing GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse im Falle der Rechnungszustellung per E-Mail zustellfähig ist und regelmäßig durch den Kunden abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Zustelladresse sind unverzüglich mitzuteilen.

4.4
Wenn der Kunde mit einer Rechnung nicht oder teilweise nicht einverstanden ist, teilt der Kunde dies meetyoo innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt mit. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

4.5
Alle Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

 

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

5.1
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, sofern es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. meetyoo ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

5.2
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5.3
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist meetyoo unbeschadet anderer Rechte berechtigt, dem Kunden bis zum Ende des Zahlungsverzuges keine weiteren Leistungen mehr zur Verfügung zu stellen („Sperre“), nachdem ihm zuvor unter Setzung einer Frist von 10 Tagen die Sperre angekündigt wurde.

 

6. Rechtsvorbehalte
meetyoo behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

 

7. Nutzung durch Dritte

7.1
Der Kunde hat seinen Zugang zu den Leistungen von meetyoo gegen unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung seines Zugangs, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Kunde hat meetyoo umgehend zu benachrichtigen, falls der begründete Verdacht besteht, dass ein unbefugter Gebrauch seines Zugangs erfolgt.
7.2
Der Kunde hat die vereinbarten Preise für Leistungen von meetyoo zu zahlen, die auf Grund einer von ihm zugelassenen Nutzung durch Dritte erbracht werden. Er hat diese auch für Leistungen von meetyoo zu zahlen, die auf Grund einer unbefugten Nutzung durch Dritte erbracht werden, wenn der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

 

8. Geheimhaltung

8.1
Der Kunde und meetyoo sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Inhalte von Konferenzen und alle Daten der Konferenzteilnehmer gelten als vertrauliche Daten.

8.2
Die Vertragsparteien dürfen ohne schriftliche Genehmigung der anderen Vertragsparteien vertrauliche Daten niemandem offen legen, ausgenommen Arbeitnehmern, Vertretern, Unterauftragnehmern bzw. Erfüllungsgehilfen einer Vertragspartei in dem Umfang, in dem sie die Daten zur Leistungserbringung kennen müssen und sofern sie zur gleichen Geheimhaltung verpflichtet sind.

8.3
meetyoo und seinen Mitarbeitern ist es zudem untersagt, sämtliche erlangten Informationen oder Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder sonst zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Geschäften in Wertpapieren und Derivaten.

8.4
Die Vertragsparteien haben sich in wirtschaftlich sinnvoller Weise darum zu bemühen, dass die Erfüllung dieser Regelungen zur Geheimhaltung durch ihre Arbeitnehmer, bei Unterauftragnehmern oder Vertretern gewährleistet wird.

8.5
Die Bestimmungen zur Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Daten, die 1. sich vor den zu diesem Vertrag führenden Verhandlungen im Besitz einer Vertragspartei befunden haben, 2. bereits allgemein bekannt sind oder später ohne Verstoß einer Vertragspartei gegen die Bestimmung dieser Reglung werden, oder 3. in Erfüllung einer Rechtsvorschrift oder gerichtlichen Anordnung offen gelegt werden, sofern die andere Vertragspartei in angemessener Form von der Rechtsvorschrift oder Anordnung in Kenntnis gesetzt wurde.

 

9. Störung in der Leistungserbringung

9.1
Beeinträchtigen höhere Gewalt, Streik oder sonstiges unver- schuldetes Unvermögen auf Seiten von meetyoo oder eines seiner Erfüllungsgehilfen die Einhaltung von Terminen („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über die in seinem Bereich auf- getretene Störung und die voraussichtliche Dauer der Verschiebung zu unterrichten.

9.2
Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann meetyoo die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, es sei denn, die Ursache liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Kunden und dieser hat die Störung nicht zu vertreten.

9.3
meetyoo ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet, wenn sie über die geschuldete Leistung nicht mehr verfügt. meetyoo verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen zu erstatten.

 

10. Mängel
Die Haftung für nur geringfügige Mängel ist ausgeschlossen. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.

 

11. Rechtsmängel

11.1
Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet meetyoo nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsfeld eingesetzt wird.

11.2
meetyoo haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

11.3
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von meetyoo seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich meetyoo. meetyoo und gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

11.4
Werden durch eine Leistung von meetyoo Rechte Dritter verletzt, wird meetyoo nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder 2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder 3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn meetyoo keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

 

12. Verjährung
Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB und § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB.

 

13. Haftungsbeschränkung

13.1
meetyoo haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2
Für sonstige Schäden haftet meetyoo nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von meetyoo oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von meetyoo beruhen.

13.3
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meetyoo nicht, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) wird verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden.

13.4
meetyoo haftet nicht für solche Schäden, welche bei Durchführung einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden ausgeschlossen werden können.

13.5
meetyoo haftet nicht für die Verträglichkeit seiner Dienste mit in den Verantwortungsbereich des Kunden fallenden technischen Einrichtungen (Ziffer 3.1).

13.6
Nutzt meetyoo für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien stehen oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haften diese Dritten gegenüber dem Kunden nur soweit, wie meetyoo dem Kunden gegenüber nach diesen AGB haften würde.

13.7
Nutzt meetyoo für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haftet meetyoo für Schäden, die daraus entstehen, nur nachrangig. Der Kunde hat seine Schäden zunächst bei dem Dritten gerichtlich geltend zu machen. Etwaige Ansprüche von meetyoo gegenüber dem Dritten, die zur Geltendmachung des Schadens des Kunden bei dem Dritten notwendig sind, tritt meetyoo hierzu an den Kunden ab. meetyoo ist verpflichtet, dem Kunden alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nur wenn und insoweit der Kunde von dem Dritten keinen Ersatz des Schadens erlangen kann, kann der Kunde den Schaden bei meetyoo geltend machen. Die Bestimmungen dieser AGB im Übrigen gelten auch dafür.

13.8
Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche (Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, etc.) des Kunden gegen meetyoo gilt das Vorstehende entsprechend.

13.9
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.10
Wenn der Anwendungsbereich des § 44a TKG (Telekommunika- tionsgesetz) eröffnet ist, gelten die dortigen Bestimmungen für Vermögensschäden soweit nicht bereits durch die Bestimmungen der Ziffer 13 und 14 eine Haftungsbeschränkung der meetyoo vorliegt.

 

14. Haftungshöchstgrenzen

14.1
Gerät meetyoo mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden für jede vollendete Woche des Verzuges beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Haftung wegen Verzuges ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises.

14.2
Für jeden einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr begrenzt, jedoch nicht auf weniger als 50.000,00 €. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

14.3
Ziffer 14.1 und 14.2 gelten nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ziffer 13.9 und 13.10 gelten auch hier.

 

15. Kündigung

15.1
Der Vertrag kann von den Vertragsparteien gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15.2
Der Vertrag kann von der jeweils anderen Partei aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn über das Vermögen der Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde.

 

16. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

17.2
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main Gerichtsstand.

 

18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt.